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Übersicht zumutbare Belastung
Außergewöhnliche Belastungen im Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2008
Beispiel
  Zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG)

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG), zu denen insbesondere Krankheitskosten u. Fahrtkosten Behinderter gehören, werden bei der Berechnung der Einkommensteuer nur insoweit berücksichtigt, als die Aufwendungen die zumutbare Belastung übersteigen.

Wie hoch die zumutbare Belastung im Einzelfall ist, können Sie hier ermitteln:

   
Gesamtbetrag der Einkünfte
 €
Anzahl der Kinder *
Sie werden besteuert nach dem
Grundtarif
Splittingtarif
Die zumutbare Belastung beträgt: 
 €

* Kinder, für die Sie einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld haben.

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