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Publikationen und Downloads des BMF zum Alterseinkünftegesetz
  Wie hoch ist der Ertragsanteil/Besteuerungsanteil meiner Rente?
Ab 2005:

Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004 erfolgt die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie anderer Renten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern mit einem sogenannten "Besteuerungsanteil".

Für Bestandsrenten (Beginn der Rente vor dem 01.01.2005) sowie für Renten mit Rentenbeginn in 2005 gilt einheitlich ein Besteuerungsanteil in Höhe von 50%. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente . Der steuerfrei bleibende Teil der Rente wird betragsmäßig für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs festgeschrieben.

Hierzu folgendes Beispiel:

2005    
  6 x 1.000 = 6.000 Euro  
  6 x 1.015 = 6.090 Euro  
  Gesamtbetrag 12.090 Euro
  davon 50% dauerhafter Freibetrag 6.045 Euro
  ./. Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro
  zu versteuern 5.943 Euro
       
2006
6 x 1.015 = 6.090 Euro
6 x 1.030 = 6.180 Euro
Gesamtbetrag 12.270 Euro
./. Freibetrag (vgl. 2005) 6.045 Euro
./. Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro
zu versteuern 6.123 Euro

Sofern keine weiteren Einkünfte neben der Rente erzielt werden, fällt gleichwohl bis zu einem Bruttorentenbetrag i. H. v. ca. 18.900 Euro im Kalenderjahr 2005 keine Einkommensteuer für Alleinstehende an. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.

Die Besteuerungsanteile ab 2005 haben wir für Sie in einer Tabelle zusammen gestellt.

 
Bis 2004:
Geburtsdatum:
Beginn der Rente:
Jahresbetrag (brutto):  €
oder
Monate x  €

Monate x  €

  

Muss ich für die Rente
Einkommensteuer zahlen?

 
 
Ertragsanteil: % =  €
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